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VMZINC GRUNDLAGEN
Hinterlüftung


Belüftete Konstruktionen

Temperaturdifferenzen zwischen Innenraum und Außenluft erzeugen ein Dampfdruckgefälle zur kälteren (Außen-) Seite. Luftfeuchtigkeit aus dem Innenraum kann u.a. durch Wasserdampfdiffusion, in Abhängigkeit des Temperatur- und Dampfdruckgefälles, in die Dachkonstruktion gelangen. Um eine Durchfeuchtung der Konstruktion zu verhindern, werden in der Regel zweischalig, be- und entlüftete Konstruktionen ausgeführt. Die anfallende Wasserdampfmenge muss von der Belüftung aufgenommen und abtransportiert werden.

Be- und Entlüftung
Grundsätzlich gilt: Belüftungsöffnungen sind am tiefsten und Entlüftungsöffnungen am höchsten Punkt der Dach- oder Wandkonstruktion vorzusehen. Der Luftstrom im Hinterlüftungsraum ist u.a. abhängig von:

  • Temperaturdifferenz zwischen Hinterlüftungsraum und Außenluft
  • Höhendifferenz der Be- und Entlüftungsöffnungen
  • Querschnitt des Hinterlüftungsraumes
  • Widerstände im Zwischenraum
  • Dachneigung
  • Windverhältnisse

Satteldächer mit Dachneigungen <10° können von Traufe zu Traufe belüftet werden, Belüftungsraumhöhe 100 mm.

Einzelnachweise: Entlüftungsquerschnitte sind Regelwerte, Abweichungen sind unter bauphysikalischen Gesichtspunkten nach Einzelnachweisen möglich! Die Funktionstüchtigkeit der Entlüftung ist auch mit verminderten Werten nicht automatisch eingeschränkt.

Be- und Entlüftung bei Kuppeln und Paraboloiden
Kuppeln und Paraboloide werden als unterschiedlich geneigte, durchlüftete Konstruktionen ausgeführt, bei denen die Bauwerksteile und Unterkonstruktionen im allgemeinen parallel verlaufen. Für die Bemessung der Luftschichthöhe gelten folgende Faustregeln:

  • 1 Meter Sparrenlänge = 1 cm durchströmter Luftraum
  • Der durchströmte Luftraum senkrecht zur Dachneigung gemessen, sollte mindestens 6 cm betragen.

Be- und Entlüftung - Sonderfälle
Bei Dach- und Wandkonstruktionen für klimatisierte Räume und Schwimmbäder ist mit erhöhter Luftfeuchtigkeit zu rechnen. Die Be- und Entlüftungsöffnungen sind gemäß DIN 4108 Teil 3 vom Planer rechnerisch zu bestimmen und hinsichtlich Größe, Anordnung und Ausführung anzugeben. Bei diesen Gebäudetypen empfehlen wir die Verwendung von ZINC PLUS


Unbelüftete Konstruktionen

Einschalig unbelüftete Konstruktionen sind mit VMZINC realisierbar. Die Ausführung, ob belüftet oder unbelüftet ist keine Glaubensfrage. Beide Varianten haben unter Berücksichtigung der Anforderungen an Planung und Ausführung ihre Berechtigung.
Da die Möglichkeit einer Feuchtigkeitsabfuhr nach außen nicht gegeben ist, muss ein Feuchtigkeitseintrag in die Konstruktion durch:

  • Diffusion
  • Konvektion
  • Baufeuchte

unbedingt vermieden werden. Unvermeidbare Feuchtigkeit muss ohne Schadenfolge abgeführt werden oder austrocknen können. Die einzubauenden Baustoffe müssen trocken sein und dürfen durch die Witterung nicht durchnässt werden. Es dürfen nur genormte oder bauaufsichtlich zugelassene Wärmedämmstoffe eingesetzt werden. Sie müssen ausreichend temperaturbeständig, formbeständig und unverrottbar sein. Die bauphysikalische Funktionsfähigkeit hängt im Wesentlichen von dem fachgerechten Einbau der Dampfsperre sd-Wert = od. > 100 m (DIN 4108) ab. Wird dieser Wert unterschritten, ist ein rechnerischer Nachweis nach DIN 4108 erforderlich.

Für die Ausführung von einschalig unbelüfteten Dächern mit VMZINC empfehlen wir den Einsatz von rückseitig korrosionsgeschütztem VMZINC PLUS.


Trennlagen

Historisch ist die Anforderung von Trennlagen durch die Notwendigkeit begründet, die früher oft recht korrosionsfördernden Holzschutzimprägnierungen der Schalung gegenüber der Blechunterseite zu trennen. Alleine schon aus Umweltschutzgründen sind jedoch die Imprägnierungen heute nicht mehr aggressiv und somit neutral gegenüber Titanzink. Hinzu kommt, dass die Trennlage auch nachteilig wirken kann, wenn sie beim zweischaligen belüfteten Dachaufbau das Austrocknen geringer zwischen Blechunterseite und Trennlage vorhandener Feuchtigkeit (z.B. ausgefallenes Kondensat bei bestimmten Wetterlagen) behindert und die Feuchtigkeit quasi festhält. Daher gehen in die sachgerechte Entscheidung für oder gegen eine Trennlage oder die Wahl einer besonderen Ausführung Fragen wie Dachneigung, Gefahr von Eisschanzenbildung, Wirksamkeit der Hinterlüftung etc. ein.

Trennlagen zwischen Titanzink und Holzschalungen sind in einigen Ländern (u.a. Frankreich und Schweiz) verboten. In vielen anderen europäischen Ländern werden Direktverlegungen von VMZINC auf Holzschalungen seit Jahrzehnten praktiziert und haben sich damit nicht nur versuchsweise in Labors, sondern auch tatsächlich in der Praxis bewährt. Der temporäre Nässeschutz (Montagedeckung) der Holzschalung bzw. des Bauwerks während der Bauphase wird durch das Aufbringen von wieder verwendbaren PE-Folien etc. gewährleistet.

Eine Trennschicht ist in Deutschland vorzusehen, wenn schädigende Einflüsse aus der Unterkonstruktion nicht auszuschließen sind. Geeignete Trennlagen zwischen Metalleindeckung und Unterkonstruktion (angrenzende Stoffe) sind z.B. Glasvliesbitumendachbahnen nach DIN 52 143 Typ "V 13" oder "TOP TS 25/40" nach DIN 52 123. Nicht zulässig sind wasseraufnehmende und feuchtigkeitsspeichernde Bahnen, wie Pappen, Rohfilze und ähnliches. In Deutschland sind bei OSB-Platten bzw. großformatigen Holzwerkstoffplatten grundsätzlich strukturierte Trennlagen vorzusehen.

Dachneigung
> 3° - 15° ohne Trennlage/strukturierte Trennlage
> 15° ohne Trennlage/V 13 oder gleichwertig








Ventilation
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